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   BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00   

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BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00 (https://dejure.org/2000,2816)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.2000 - 3 C 21.00 (https://dejure.org/2000,2816)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 2000 - 3 C 21.00 (https://dejure.org/2000,2816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    EV Art. 21 Abs. 1 Satz 1, Art. 26 Abs. 1 Satz 1
    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV); überwiegende Verwaltungsnutzung; Vermögenszuordnung von Grundstücksteilflächen; "anteilige" Zuordnung; Buchgrundstück, Zuordnung bzw. Restitution einer Fläche ...

  • Wolters Kluwer

    Reichsbahn - Sondervermögen - Verwaltungsnutzung - Überwiegende Verwaltungsnutzung - Vermögenszuordnung von Grundstücksteilflächen - "Anteilige" Zuordnung - Buchgrundstück - Zuordnung/Restitution einer Fläche eines Buchgrundstücks - Funktionsprinzip - Gesetzlicher ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltungsaufgabe; Eigentumsübergang; Reichsbahnsondervermögen; Verwaltungsnutzung; Teilfläche; Buchgrundstück; Verwaltungsträger; Kommune; Bahnhofsvorplatz; Straßenverkehr; Straßenkörper; Straßenbahnhaltestelle; Verkehrsinsel; Zuordnung; Funktionalprinzip; ...

  • Judicialis

    EV Art. 21 Abs. 1 Satz 1; ; EV Art. 26 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 53 (Leitsatz)

    Art. 21 Abs. 1 Satz 1, 26 Abs. 1 Satz 1 EinigungsV
    Eigentumsübergang auf öffentlichen Verwaltungsträger/Sondervermögen Deutsche Reichsbahn/Zuordnung einer Teilfläche

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vermögesnzuordnung Bahnhofsvorplatz Halle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 364
  • NJ 2000, 664 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 33.93

    Zuordnung von nach dem Recht der DDR rechtswirksam erworbenen Vermögens einer

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 33.93 - Buchholz 428.2 § 1 Nr. 1; Urteil vom 28. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 84.94 - Buchholz 111 Art. 22 Nr. 15) hat sich nämlich jede Zuordnung eines zuvor volkseigenen Vermögensgegenstandes vorrangig nach der damit wahrgenommenen öffentlichen Aufgabe zu richten (vgl. BTDrucks 12/5553 S. 170).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 84.94

    ehemaliges Reichsvermögen - Art. 20 Abs. 1 GG, Bundesstaatsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 33.93 - Buchholz 428.2 § 1 Nr. 1; Urteil vom 28. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 84.94 - Buchholz 111 Art. 22 Nr. 15) hat sich nämlich jede Zuordnung eines zuvor volkseigenen Vermögensgegenstandes vorrangig nach der damit wahrgenommenen öffentlichen Aufgabe zu richten (vgl. BTDrucks 12/5553 S. 170).
  • BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98

    Sondervermögen Reichspost (Reichsbahn); Reichspost, Sondervermögen; Postvermögen;

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00
    Ein Vorrang von Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV gegenüber Art. 21 Abs. 1 und 2 EV folgt entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts auch nicht etwa daraus, dass das Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV unterfallende Vermögen zum Zeitpunkt des Beitritts kraft Gesetzes in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland übergegangen ist (vgl. Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221).
  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 B 2.99
    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00
    Bereits in seinem Beschluss vom 9. März 1999 (BVerwG 3 B 2.99 - Buchholz 111 Art. 21 Nr. 34 S. 9) hat der Senat entschieden, dass eine stichtagsbezogene Nutzung zu Verwaltungszwecken Vorrang vor Restitutionsansprüchen habe, was auch für das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn und Ansprüche aus Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV gelte.
  • BVerwG, 12.12.1995 - 7 B 418.95

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschlußtatbestand der stichtagsbezogenen

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00
    Freilich hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 12. Dezember 1995 (BVerwG 7 B 418.95 - Buchholz 428.2 § 11 Nr. 7) erkannt, dass bei "anteiliger" überwiegender Nutzung eines Vermögensgegenstands für Verwaltungsaufgaben eines Trägers öffentlicher Verwaltung der Gegenstand ausschließlich diesem Träger zuzuordnen ist und eine "anteilige" Zuordnung zu mehreren Trägern öffentlicher Verwaltung ausscheidet.
  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97

    Vermögensübergang nach Umwandlung; Auseinanderfallen von Rechtsträgerschaft am

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00
    Der Senat knüpft insoweit an seine bisherige Rechtsprechung zur Zuordnungsfähigkeit von Teilflächen an, die er insbesondere in seinem Urteil vom 19. November 1998 (BVerwG 3 C 28.97 - Buchholz 115 Nr. 18) entwickelt hat.
  • VG Magdeburg, 07.12.1999 - A 5 K 248/99
    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00
    BVerwG 3 C 21.00 VG A 5 K 248/99.
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Ein Anspruch auf die Abtrennung der entsprechend genutzten Teilfläche besteht jedenfalls dann, wenn ein Verwaltungsträger die Teilfläche ausschließlich genutzt hat und deren Verselbstständigung keine gravierenden Probleme aufwirft (Urteile vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - BVerwGE 111, 364 und vom 7. Oktober 2004 - BVerwG 3 C 43.03 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 30).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 11.06

    Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung;

    Hier kommt es auf die Widmung des überbauten Gebäudes zu öffentlichen Zwecken nicht an (sofern nicht eine Widmung zu bahn- und postfremden Zwecken eines anderen Verwaltungsträgers - negativ - eine anderweitige Zuordnung nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV begründet; vgl. Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - BVerwGE 111, 364).
  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 27.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (i. S.

    b) Wie der erkennende Senat zuletzt in seinem Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - (DokBer A 2000, 329 m.w.N.) entschieden hat, führt nämlich die Nutzung eines früher volkseigenen Grundstücks für Verwaltungsaufgaben im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 EV auch dann zum (gesetzlichen) Eigentumsübergang auf den zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung - hier den Beigeladenen -, wenn er zugleich zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn im vorstehenden Verständnis gehörte.
  • VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05

    Fehlende Öffentlichkeit eines Eisenbahnzufuhrweges

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Mai 1994 - 7 C 33.93 -, Buchholz 428.2 § 11 Nr. 1; Urteil vom 3. August 2000 - 3 C 21.00 -, Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 4 m.w.N.) hat sich jede Zuordnung eines zuvor volkseigenen Vermögensgegenstandes vorrangig nach der damit wahrgenommenen öffentlichen Aufgabe zu richten.

    Dies gilt auch für einen unselbständigen Teil eines Buchgrundstücks, wenn dieser von einem Träger öffentlicher Verwaltung ausschließlich genutzt worden ist und eine entsprechende Realteilung nicht zu gravierenden praktischen Problemen führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. August 2000 - 3 C 21.00 -, a.a.O.; Urteil vom 23. November 2000 - 3 C 27.00 -, BVerwGE 112, 237).

  • BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03

    Buchgrundstück; Realteilung; Teilfläche; Mischnutzung; überwiegende Nutzung;

    Ein solcher Anspruch ergibt sich aus § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG (Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 18), aber ebenso im Rahmen von Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV (Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - BVerwGE 111, 364 ).
  • BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 33.99

    Voraussetzungen des Anspruchs auf die Zuordnung eines Grundstücks -

    Im Hinblick auf das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn hat der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 3. August 2000 (- BVerwG 3 C 21.00 - ) ausgeführt, dass eine stichtagsgerechte Verwaltungsnutzung eines früher volkseigenen Vermögensgegenstandes auch dann zu einem gesetzlichen Eigentumsübergang zugunsten des jeweiligen Trägers öffentlicher Verwaltung führe, wenn zugleich die Voraussetzungen des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV vorliegen.
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 18.01

    Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost); Reichsbahn, Sondervermögen; Bahnvermögen;

    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. zusammenfassend Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 4 S. 16 ), können unter bestimmten Voraussetzungen auch bislang rechtlich unselbstständige Teile von Grundstücken zugeordnet bzw. restituiert werden.
  • BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine unmittelbare Bundesaufgabe bei

    Vielmehr knüpft die Vorschrift nur an den bereits in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 EV enthaltenen Grundsatz des Vorrangs des Funktionsprinzips (vgl. hierzu jüngst Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - m.w.N.) an und bestimmt - insoweit im Einzelfall sogar zum Vorteil von Restitutionsberechtigten -, dass es mit Blick auf einen geltend gemachten Restitutionsanspruch (nur) dann bei der sich an den Stichtagen 1. Oktober 1989 sowie 3. Oktober 1990 ausgerichteten Vermögenszuordnung zugunsten des Verwaltungsnutzers verbleibt, wenn am Stichtag des 25. Dezember 1993 eine von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG vorausgesetzte Nutzung zu beobachten war; anderenfalls kann sich nämlich ein Restitutionsanspruch durchsetzen.
  • BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 80.03

    Realteilung eines unterschiedlich genutzten Grundstücks; Nichtzulassung einer

    Diese Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bislang nicht geklärt (vgl. Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - Buchholz 115 Nr. 18 ; Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - BVerwGE 111, 364 ).
  • VG Halle, 16.06.2010 - 1 A 314/08

    Vermögensrechtliche Zuordnung eines Parks

    Die bezweckte Ausstattung der zuständigen Verwaltungsträger mit den für deren Verwaltungsaufgaben genutzten Vermögensgegenständen würde leer laufen, wenn die anderweitig genutzten Flächen unselbständiger Teil eines wesentlich größeren Grundstückes wären (BVerwG, Urteil vom 3. August 2000 - 3 C 21/00 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 A 314/08

    Zuordnung eines Parks als Verwaltungsvermögen einer Gemeinde bei tatsächlichem

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